22. Mai 2020
                                        
                                        Abmahnfalle OS-Plattform: So müssen Sie auf die Streitbeilegungsplattform hinweisen
Im Onlinehandel gelten eine Vielzahl von Informationspflichten, unter anderem zur Streitbeilegung. Verbraucher müssen darauf hingewiesen werden, dass die EU-Kommission eine Online-Streitbeilegungsplattform bereitstellt. Fehlt ein solcher Hinweis, drohen Abmahnungen.
                                            
                                                
 
            